AI in B2B Commerce: Roadshow for AI-ready Commerce
How to get your platform, data and processes in B2B commerce ready for AI. An evening of keynote, practice case, panel and networking at foobar Agency.
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Participation costs 100.00 euros per person (plus 19% VAT). If you have a coupon code, please enter it in the appropriate field before submitting the registration form. Registration Note: Seats for this B2B event are limited, so we reserve the right to review registrations. Once your registration has been approved, you will receive a separate email confirming your registration, along with the invoice and payment information.
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AI pays off in B2B once the platform and the data can carry it
A customer looks for a spare part at ten in the evening, knows half the article number and expects the price agreed in their framework contract. Moments like these decide whether artificial intelligence generates revenue in B2B commerce or stays a demo.
On 17 November 2026 you are our guest at foobar Agency in Munich. Together with kernpunkt and basecom we use concrete examples to show how mid-sized B2B companies set up their platform, their data and their processes so that AI holds up in day-to-day business: in product search, in sales advice, in product data maintenance and in order processing.
One evening, three agencies, four technology providers and an audience facing the same decisions you are.
What decides AI readiness in B2B commerce
The evening follows the topics currently on every B2B commerce roadmap.
- Intelligent product search that copes with partial article numbers and catalogue language
- AI-supported advice that takes load off sales and inside sales
- Automated content and data processes instead of manual maintenance
- Structured product data as the basis for reliable AI results
- Ordering and sales processes with shorter lead times
- An architecture that carries AI features in live operation
- Integration and governance: who owns quality when systems decide
Agenda
Optional workshop on a commerce or AI topic
Doors open, check-in and introduction to the evening
Keynote: AI in B2B commerce, current developments and reliable use cases
Practice case from a mid-sized B2B company: starting point, decisions, findings
Panel: how does a B2B platform become AI-ready?
Open discussion with the agencies and technology providers
Networking with food and drinks
End of the evening
Who is the roadshow for?
The roadshow is aimed at mid-sized B2B companies in trade, industry, manufacturing and services.
- Heads of eCommerce and digital commerce leadsWho are developing their commerce platforms further and preparing them for what AI will require.
- CTOs, IT and architecture ownersWho work on modern architectures, integrations and the technical groundwork for AI systems and agentic commerce.
- Product owners and platform ownersWho run complex commerce systems and want to extend them with AI features.
- Marketing and digital leadsWho want to understand how content, personalisation and customer journeys change with AI.
- Owners of product data, search and order managementWho are responsible for core building blocks of modern commerce architectures and want to integrate AI agents into their processes.
Your host in Munich: foobar Agency
We welcome you at our offices in the south of Munich, Ria-Burkei-Strasse 25, 81249 Munich.
The format lives on conversation. After the programme there is time to compare notes with other people responsible for B2B commerce and with the technology providers.
Three cities, one concept
The roadshow runs on three consecutive evenings: 17 November 2026 in Munich at foobar Agency, 18 November 2026 in Cologne at kernpunkt and 19 November 2026 at the Rasta Dome in Vechta at basecom.
Concept and topics are the same at every location, speakers and practice cases differ. Each location requires its own registration. You will find all dates at ki-b2b-handel.de.
Frequently asked questions
Attendance costs 100.00 euros net per person, plus 19 % VAT. Registration in advance is required.
The main programme starts at 17:00. In Munich we also offer an optional workshop from 15:00.
At foobar Agency, Ria-Burkei-Strasse 25, 81249 Munich. The other roadshow dates are 18 November 2026 in Cologne with kernpunkt and 19 November 2026 in Vechta with basecom.
Yes. Each location requires its own registration, and you pick the location during sign-up. The content follows one shared concept, while speakers and practice cases can differ.
For decision makers in eCommerce, digital commerce, marketing, IT, sales and management at mid-sized B2B companies.
No. The focus is on expert perspective, practice cases, concrete use cases and the exchange about what AI-ready commerce requires.
Yes. After the programme there is food, drinks and networking.
For technical reasons each attendee registers separately.
For organisational questions please contact the people named in the confirmation email you receive after registering.
Secure your place
Places are limited so that conversations stay possible. Each registration applies to one location.
Terms and conditions of participation
§ 1 Geltungsbereich, Veranstalter, Vertragspartner
(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Anmeldung zur und die Teilnahme an der Veranstaltung „KI im B2B-Handel“ am 17. November 2026 am Veranstaltungsort München.
(2) Veranstalter und alleiniger Vertragspartner des Teilnehmers für den Veranstaltungsort München ist die foobar Agency GmbH, Ria-Burkei-Straße 25, 81249 München (nachfolgend „Veranstalter“).
(3) Die Veranstaltungsreihe wird an weiteren Orten von anderen Unternehmen als jeweils eigenständige Veranstaltungen durchgeführt. Für diese gelten ausschließlich die Teilnahmebedingungen des jeweiligen dortigen Veranstalters. Der Veranstalter übernimmt für Veranstaltungen an anderen Orten keine Verpflichtungen und keine Haftung.
(4) Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Eine Teilnahme von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass die Anmeldung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt.
(5) Der Teilnehmer sichert zu, dass weder er noch das anmeldende Unternehmen noch die angemeldeten Personen auf einer Sanktionsliste der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen geführt werden oder von einer dort geführten Person oder Einrichtung im Sinne der geltenden Sanktionsvorschriften gehalten oder kontrolliert werden. Der Teilnehmer teilt dem Veranstalter unverzüglich in Textform mit, wenn sich hieran bis zum Ende der Veranstaltung etwas ändert.
(6) Liegen die Voraussetzungen des Absatzes 5 nicht oder nicht mehr vor, ist der Veranstalter berechtigt, das Vertragsangebot abzulehnen, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zutritt zu verweigern. Der Veranstalter ist in diesem Fall nicht zur Erstattung bereits gezahlter Beträge verpflichtet, soweit einer Rückzahlung sanktionsrechtliche Vorschriften entgegenstehen; gesetzliche Melde- und Auskunftspflichten gegenüber den zuständigen Behörden bleiben unberührt. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
(7) Da kein Verbrauchervertrag vorliegt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(8) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(9) Vertragspartner ist das anmeldende Unternehmen. Es haftet für die Teilnahmegebühr auch dann, wenn die Anmeldung durch eine für das Unternehmen handelnde Person erfolgt ist.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Die Leistung des Veranstalters umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung am Veranstaltungsort sowie die dort angebotene Verpflegung und Getränke.
(2) Nicht enthalten sind insbesondere Reisekosten, Übernachtungskosten, Parkgebühren und sonstige Aufwendungen des Teilnehmers. Diese trägt der Teilnehmer selbst.
(3) Ein Anspruch auf Teilnahme bestimmter Referenten, auf einzelne Programmpunkte oder auf eine bestimmte Ablauffolge besteht nicht.
§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung erfolgt über das vom Veranstalter bereitgestellte Anmeldeformular und stellt ein verbindliches Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Teilnahmevertrages dar.
(2) Der Vertrag kommt erst mit Zugang einer Anmeldebestätigung des Veranstalters in Textform zustande. Eine automatisierte Eingangsbestätigung über den Eingang der Anmeldung stellt keine Annahme dar.
(3) Die Zahl der Plätze ist begrenzt. Die Vergabe erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Der Veranstalter ist berechtigt, hiervon abzuweichen, wenn ein begründetes Interesse an der vorrangigen Berücksichtigung einzelner Anmeldungen besteht, etwa aufgrund einer bestehenden Geschäftsbeziehung, der strategischen Bedeutung des Teilnehmers oder eines ausgewogenen Teilnehmer- bzw. Branchenmixes; ein Anspruch auf eine bestimmte Platzvergabe folgt hieraus nicht. Ist die Veranstaltung ausgebucht, kann der Teilnehmer auf eine Warteliste aufgenommen werden. Aus der Aufnahme auf die Warteliste ergibt sich kein Anspruch auf Teilnahme.
(4) Der Veranstalter ist berechtigt, das Vertragsangebot des Teilnehmers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall unverzüglich vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers wegen der Ablehnung bestehen nicht.
§ 4 Teilnahmegebühr und Zahlung
(1) Die Teilnahmegebühr beträgt 100,00 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer je angemeldeter Person.
(2) Die Veranstaltung wird am Veranstaltungsort in Deutschland erbracht und unterliegt gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG der deutschen Umsatzsteuer. Eine Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger findet nicht statt.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Vertragsschluss. Die Teilnahmegebühr ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen, spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto unter Angabe der Rechnungsnummer.
(4) Rabatte, Skonti oder sonstige Nachlässe werden nicht gewährt.
(5) Ist die Teilnahmegebühr bei Veranstaltungsbeginn nicht vollständig beim Veranstalter eingegangen, ist der Veranstalter berechtigt, den Zutritt zu verweigern. Die Zahlungspflicht des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 5 Stornierung und Ersatzteilnehmer
(1) Eine Stornierung durch den Teilnehmer bedarf der Textform. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter.
(2) Bei Zugang der Stornierung bis einschließlich 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt die Stornierung kostenfrei. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet.
(3) Bei Zugang der Stornierung später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu zahlen. Eine Erstattung bereits gezahlter Beträge erfolgt nicht. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Der Teilnehmer kann jederzeit und kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen. Die Benennung ist dem Veranstalter in Textform mitzuteilen und wird mit dessen Bestätigung wirksam. Für den Ersatzteilnehmer gelten diese Teilnahmebedingungen uneingeschränkt.
§ 6 Mindestteilnehmerzahl, Änderungen, Absage
(1) Die Durchführung der Veranstaltung setzt eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen voraus. Wird diese nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet.
(2) Der Veranstalter behält sich Änderungen des Programms, der Referenten, der Inhalte und des Ablaufs vor, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist. Solche Änderungen begründen keinen Anspruch auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, den Veranstaltungsort innerhalb des Stadtgebiets München zu verlegen. Bei einer Verlegung an einen Ort außerhalb des Stadtgebiets München oder auf einen anderen Termin ist der Teilnehmer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, spätestens jedoch bis zum Beginn der verlegten Veranstaltung, in Textform vom Vertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet.
(4) Kann die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, kurzfristiger krankheitsbedingter oder sonstiger vom Veranstalter nicht zu vertretender Ausfall von Referenten oder eine vom Veranstalter nicht zu vertretende Nichtverfügbarkeit der Räumlichkeiten, nicht durchgeführt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder einen Ersatztermin anzubieten. Nimmt der Teilnehmer das Angebot eines Ersatztermins nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform an, gilt der Vertrag als aufgehoben und die Teilnahmegebühr wird vollständig erstattet.
(5) Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Personalkosten oder auf entgangenen Gewinn, sind in den Fällen der Absätze 1 bis 4 ausgeschlossen. § 10 bleibt unberührt.
§ 7 Hausrecht und Ausschluss von der Teilnahme
(1) Am Veranstaltungsort gelten das Hausrecht des Veranstalters sowie die Hausordnung und die Sicherheitsvorgaben des Objektbetreibers. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei erheblichen Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, gegen das Hausrecht oder bei erheblicher oder wiederholter Störung des Veranstaltungsablaufs von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.
§ 8 Bild- und Filmaufnahmen durch den Veranstalter
(1) Der Veranstalter fertigt während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen an und verwendet diese zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie zu Marketingzwecken, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, in Newslettern und in Printmaterialien. Ein Livestream findet nicht statt.
(2) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Übersichts- und Situationsaufnahmen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Veranstalters besteht in der Dokumentation der Veranstaltung sowie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für eigene Veranstaltungen. Bei der Veröffentlichung von Bildnissen berücksichtigt der Veranstalter ergänzend die Anforderungen der §§ 22 und 23 KUG.
(3) Über die Aufnahmen wird am Eingang und im Veranstaltungsbereich durch Aushang nach Art. 13 DSGVO informiert. Teilnehmer können der Anfertigung und Verwendung von Aufnahmen, auf denen sie erkennbar sind, jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann vorab in Textform an contact@foobar.agency oder vor Ort am Empfang erklärt werden. Vor Ort erklärte Widersprüche werden durch eine Kennzeichnung sichtbar gemacht, die der Teilnehmer während der Veranstaltung zu tragen hat.
(4) Für gezielte Einzelaufnahmen, Interviews und Testimonials holt der Veranstalter eine gesonderte Einwilligung der betroffenen Person ein; die Einwilligung kann mündlich erteilt werden.
(5) Nach einem Widerspruch verarbeitet der Veranstalter die betroffenen Aufnahmen nicht weiter, es sei denn, er weist zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nach, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Teilnehmers überwiegen. Online-Veröffentlichungen werden unverzüglich entfernt. Bereits ausgelieferte Printauflagen können nicht zurückgerufen werden.
(6) Aufnahmen, die an anderen Veranstaltungsorten der Veranstaltungsreihe angefertigt werden, liegen in der Verantwortung des jeweiligen dortigen Veranstalters.
§ 9 Aufnahmen durch Teilnehmer, Vertraulichkeit
(1) Teilnehmern ist die Anfertigung von Fotoaufnahmen gestattet.
(2) Ton- und Filmaufnahmen durch Teilnehmer sind nicht gestattet.
(3) Die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen, auf denen andere Teilnehmer erkennbar abgebildet sind, ist nur mit deren vorheriger Einwilligung zulässig. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 22, 23 KUG und die DSGVO, bleiben unberührt.
(4) Beiträge, Wortmeldungen und Diskussionsbeiträge anderer Teilnehmer sind vertraulich zu behandeln. Inhalte dürfen weitergegeben und veröffentlicht werden, jedoch ohne Nennung oder erkennbare Zuordnung zu der Person, dem Unternehmen oder der Funktion des jeweiligen Sprechers.
(5) Von der Vertraulichkeit nach Absatz 4 ausgenommen sind die Beiträge der vom Veranstalter angekündigten Referenten, soweit der Veranstalter nicht im Einzelfall ausdrücklich auf deren Vertraulichkeit hinweist.
(6) Unterlagen, Präsentationen und sonstige Materialien der Veranstaltung sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist nur mit vorheriger Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers oder im Rahmen einer ausdrücklichen Freigabe durch den Veranstalter in Textform zulässig. Gesetzlich zulässige Nutzungen, insbesondere das Zitatrecht nach § 51 UrhG, bleiben unberührt.
§ 10 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
(5) Für vom Teilnehmer mitgebrachte Gegenstände und für Garderobe haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe der Absätze 1 bis 4.
(6) Die Inhalte der Veranstaltung dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar und ersetzen keine individuelle fachliche Beratung. Eine Haftung für Entscheidungen, die der Teilnehmer auf Grundlage der vermittelten Inhalte trifft, ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den Absätzen 1 bis 4 bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Veranstalter verarbeitet die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Soweit die betroffene Person selbst Vertragspartner ist, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit die Anmeldung oder Teilnahme für ein Unternehmen durch Beschäftigte oder sonstige Ansprechpartner erfolgt, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage des berechtigten Interesses des Veranstalters an der Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
(2) Die Veranstalter der Veranstaltungsreihe betreiben gemeinsam eine zentrale Eventplattform. Für die Registrierung, die Verwaltung und Kommunikation mit Teilnehmern einschließlich Erinnerungsmails, die Nachbereitung der Veranstaltungen, die Lead-Verwaltung und die Sponsoreneinbindung besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO, die durch eine Vereinbarung zwischen der kernpunkt Digital GmbH, der basecom GmbH & Co. KG und der foobar Agency GmbH geregelt ist. In alleiniger Verantwortung des jeweiligen Veranstalters erfolgen die Durchführung der Veranstaltung vor Ort einschließlich Teilnehmerlisten und Namensschildern, Foto- und Filmaufnahmen, die Übernahme von Daten in das eigene CRM-System, die Rechnungsstellung sowie die Erfüllung steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Das Wesentliche der Vereinbarung sowie die zentrale Anlaufstelle sind in den Datenschutzhinweisen zur Veranstaltungsreihe abrufbar. Betroffenenrechte können unabhängig von der internen Aufgabenverteilung gegenüber jedem der beteiligten Veranstalter geltend gemacht werden. Als zentrale Anlaufstelle wurde die kernpunkt Digital GmbH, datenschutz@kernpunkt.de, benannt.
(3) Der Empfang von E-Mail-Werbung der Veranstalter sowie eine Übermittlung von Kontaktdaten an die Sponsoren der Veranstaltungsreihe erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung des Teilnehmers gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Beide Einwilligungen sind freiwillig, für die Teilnahme nicht erforderlich und können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Nach der Übermittlung verarbeiten die Sponsoren die Daten in eigener Verantwortlichkeit.
(4) Im Anschluss an die Veranstaltung verarbeiten die Veranstalter die Anmelde- und Teilnahmedaten zur Nachbereitung der Veranstaltung und zur geschäftlichen Kontaktaufnahme auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht in der Auswertung der Veranstaltung sowie in der Anbahnung und Pflege geschäftlicher Kontakte. Der Teilnehmer kann dieser Verarbeitung jederzeit unter contact@foobar.agency widersprechen.
(5) Für den Betrieb der Eventplattform und die Teilnehmerverwaltung werden Dienstleister eingesetzt, bei denen eine Verarbeitung in Drittländern, insbesondere in den Vereinigten Staaten, nicht ausgeschlossen ist. Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission oder auf Grundlage von Standardvertragsklauseln.
(6) Für Bild- und Filmaufnahmen gilt ergänzend § 8 dieser Teilnahmebedingungen.
(7) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen zur Veranstaltungsreihe, die auf der Eventplattform bereitgestellt werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden im Sinne des § 305b BGB bleiben unberührt.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Veranstalter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu klagen.
(4) Erfüllungsort ist München.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.