KI im B2B-Handel
17:00Eigene Veranstaltung

KI im B2B-Handel: Roadshow für AI-ready Commerce

Wie Sie Plattform, Daten und Prozesse im B2B-Handel auf KI vorbereiten. Ein Abend mit Impuls, Praxisfall, Panel und Networking bei foobar Agency.

Jetzt für „KI im B2B-Handel“ anmelden

Die Teilnahme kostet pro Person 100,00 Euro (zzgl. 19% USt.). Wenn Sie einen Gutscheincode haben, tragen Sie diesen vor Absendung des Anmeldeformulars in das entsprechende Feld ein. Hinweis zur Anmeldung: Die Plätze für dieses B2B-Event sind limitiert, daher behalten wir uns eine Prüfung der Anmeldungen vor. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine separate E-Mail als Anmeldebestätigung mit der Rechnung und Zahlungsinformationen.

Bitte akzeptieren Sie Marketing-Cookies, um das Kontaktformular zu laden.

KI zahlt sich im B2B erst aus, wenn Plattform und Daten mitspielen

Ein Kunde sucht abends um zehn ein Ersatzteil, kennt die halbe Artikelnummer und erwartet den Preis aus seinem Rahmenvertrag. In solchen Momenten entscheidet sich, ob künstliche Intelligenz im B2B-Handel Umsatz bringt oder eine Demo bleibt.

Am 17. November 2026 sind Sie dazu bei foobar Agency in München zu Gast. Gemeinsam mit kernpunkt und basecom zeigen wir an konkreten Beispielen, wie mittelständische B2B-Unternehmen ihre Plattform, ihre Daten und ihre Prozesse so aufstellen, dass KI im Tagesgeschäft trägt: in der Produktsuche, in der Beratung, in der Pflege von Produktdaten und in der Auftragsabwicklung.

Ein Abend, drei Agenturen, vier Technologieanbieter und ein Publikum, das dieselben Entscheidungen vor sich hat wie Sie.

Woran sich AI-Readiness im B2B-Handel entscheidet

Der Abend arbeitet sich an den Themen entlang, die im B2B-Handel gerade auf jeder Roadmap stehen.

  • Intelligente Produktsuche, die auch bei halben Artikelnummern und Katalogsprache trifft
  • KI-gestützte Beratung, die Vertrieb und Innendienst entlastet
  • Automatisierte Content- und Datenprozesse statt manueller Pflege
  • Strukturierte Produktdaten als Grundlage für belastbare KI-Ergebnisse
  • Bestell- und Vertriebsprozesse mit kürzeren Durchlaufzeiten
  • Eine Architektur, die KI-Funktionen auch im Betrieb trägt
  • Integration und Governance: Wer verantwortet Qualität, wenn Systeme mitentscheiden

Programm

  1. Optionaler Workshop zu einem Commerce- oder KI-Thema

  2. Einlass, Check-in und Einführung in den Abend

  3. Impuls: KI im B2B-Handel, aktuelle Entwicklungen und belastbare Anwendungsfälle

  4. Praxisfall aus dem B2B-Mittelstand: Ausgangslage, Entscheidungen, Erkenntnisse

  5. Panel: Wie wird eine B2B-Plattform AI-ready?

  6. Offene Diskussion mit Agenturen und Technologieanbietern

  7. Networking bei Essen und Getränken

  8. Ende des Abends

Für wen ist die Roadshow gedacht?

Die Roadshow richtet sich an mittelständische B2B-Unternehmen aus Handel, Industrie, Produktion und Services.

  • Head of eCommerce und Digital Commerce LeadsDie ihre Commerce-Plattformen weiterentwickeln und gezielt auf neue Anforderungen durch KI vorbereiten wollen.
  • CTOs, IT- und ArchitekturverantwortlicheDie sich mit modernen Architekturen, Integrationen und den technischen Grundlagen für KI-Systeme und Agentic Commerce beschäftigen.
  • Product Owner und PlattformverantwortlicheDie komplexe Commerce-Systeme steuern und mit KI-Funktionen gezielt weiterentwickeln wollen.
  • Marketing- und Digital-VerantwortlicheDie verstehen möchten, wie sich Content, Personalisierung und Customer Journeys durch KI verändern.
  • Verantwortliche für Produktdaten, Suche und Order ManagementDie zentrale Bausteine moderner Commerce-Architekturen verantworten und KI-Agenten in ihre Prozesse integrieren möchten.
Veranstaltungsort München bei foobar Agency

Gastgeber in München: foobar Agency

Wir empfangen Sie in unseren Räumen im Münchner Süden, Ria-Burkei-Straße 25, 81249 München.

Das Format lebt vom Gespräch. Nach dem Programm bleibt Zeit, Erfahrungen mit anderen Verantwortlichen aus dem B2B-Handel und mit den Technologieanbietern zu vergleichen.

Drei Städte, ein Konzept

Die Roadshow macht an drei aufeinanderfolgenden Abenden Station: am 17. November 2026 in München bei foobar Agency, am 18. November 2026 in Köln bei kernpunkt und am 19. November 2026 im Rasta Dome in Vechta bei basecom.

Konzept und Themen sind an allen Standorten gleich, Speaker und Praxisbeispiele unterscheiden sich. Für jeden Standort ist eine eigene Anmeldung nötig. Alle Termine finden Sie auf ki-b2b-handel.de.

Unterstützt von den Technologieanbietern der Roadshow

commercetools als Hauptsponsor, Akeneo, Algolia und Contentful als Silbersponsoren. Alle vier sind vor Ort und beantworten Ihre Fragen.
Logo von commercetools
Logo von Akeneo
Logo von Algolia
Logo von Contentful

Häufige Fragen

Die Teilnahme kostet 100,00 Euro netto pro Person, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.

Das Hauptprogramm beginnt um 17:00 Uhr. Ab 15:00 Uhr bieten wir in München zusätzlich einen optionalen Workshop an.

Bei foobar Agency, Ria-Burkei-Straße 25, 81249 München. Die weiteren Termine der Roadshow sind am 18. November 2026 in Köln mit kernpunkt und am 19. November 2026 in Vechta mit basecom.

Ja. Für jeden Standort ist eine eigene Anmeldung nötig, wählen Sie dabei den passenden Standort aus. Die Inhalte folgen einem gemeinsamen Konzept, Speaker und Praxisbeispiele können sich unterscheiden.

Für Entscheiderinnen und Entscheider aus eCommerce, Digital Commerce, Marketing, IT, Vertrieb und Geschäftsführung in mittelständischen B2B-Unternehmen.

Nein. Im Mittelpunkt stehen fachliche Einordnung, Praxisbeispiele, konkrete Anwendungsfälle und der Austausch über die Voraussetzungen für AI-ready Commerce.

Ja. Nach dem Fachprogramm sind Essen, Getränke und Networking vorgesehen.

Aus technischen Gründen meldet sich jede teilnehmende Person separat an.

Für organisatorische Fragen wenden Sie sich an die Ansprechpartner, die Sie mit Ihrer Bestätigungsmail zur Anmeldung erhalten.

München, 17. November 2026

Sichern Sie sich Ihren Platz

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, damit Gespräche möglich bleiben. Die Anmeldung gilt jeweils für einen Standort.

Teilnahmebedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Veranstalter, Vertragspartner

(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Anmeldung zur und die Teilnahme an der Veranstaltung „KI im B2B-Handel“ am 17. November 2026 am Veranstaltungsort München.

(2) Veranstalter und alleiniger Vertragspartner des Teilnehmers für den Veranstaltungsort München ist die foobar Agency GmbH, Ria-Burkei-Straße 25, 81249 München (nachfolgend „Veranstalter“).

(3) Die Veranstaltungsreihe wird an weiteren Orten von anderen Unternehmen als jeweils eigenständige Veranstaltungen durchgeführt. Für diese gelten ausschließlich die Teilnahmebedingungen des jeweiligen dortigen Veranstalters. Der Veranstalter übernimmt für Veranstaltungen an anderen Orten keine Verpflichtungen und keine Haftung.

(4) Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Eine Teilnahme von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass die Anmeldung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt.

(5) Der Teilnehmer sichert zu, dass weder er noch das anmeldende Unternehmen noch die angemeldeten Personen auf einer Sanktionsliste der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen geführt werden oder von einer dort geführten Person oder Einrichtung im Sinne der geltenden Sanktionsvorschriften gehalten oder kontrolliert werden. Der Teilnehmer teilt dem Veranstalter unverzüglich in Textform mit, wenn sich hieran bis zum Ende der Veranstaltung etwas ändert.

(6) Liegen die Voraussetzungen des Absatzes 5 nicht oder nicht mehr vor, ist der Veranstalter berechtigt, das Vertragsangebot abzulehnen, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zutritt zu verweigern. Der Veranstalter ist in diesem Fall nicht zur Erstattung bereits gezahlter Beträge verpflichtet, soweit einer Rückzahlung sanktionsrechtliche Vorschriften entgegenstehen; gesetzliche Melde- und Auskunftspflichten gegenüber den zuständigen Behörden bleiben unberührt. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

(7) Da kein Verbrauchervertrag vorliegt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

(8) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(9) Vertragspartner ist das anmeldende Unternehmen. Es haftet für die Teilnahmegebühr auch dann, wenn die Anmeldung durch eine für das Unternehmen handelnde Person erfolgt ist.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Die Leistung des Veranstalters umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung am Veranstaltungsort sowie die dort angebotene Verpflegung und Getränke.

(2) Nicht enthalten sind insbesondere Reisekosten, Übernachtungskosten, Parkgebühren und sonstige Aufwendungen des Teilnehmers. Diese trägt der Teilnehmer selbst.

(3) Ein Anspruch auf Teilnahme bestimmter Referenten, auf einzelne Programmpunkte oder auf eine bestimmte Ablauffolge besteht nicht.

§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung erfolgt über das vom Veranstalter bereitgestellte Anmeldeformular und stellt ein verbindliches Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Teilnahmevertrages dar.

(2) Der Vertrag kommt erst mit Zugang einer Anmeldebestätigung des Veranstalters in Textform zustande. Eine automatisierte Eingangsbestätigung über den Eingang der Anmeldung stellt keine Annahme dar.

(3) Die Zahl der Plätze ist begrenzt. Die Vergabe erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Der Veranstalter ist berechtigt, hiervon abzuweichen, wenn ein begründetes Interesse an der vorrangigen Berücksichtigung einzelner Anmeldungen besteht, etwa aufgrund einer bestehenden Geschäftsbeziehung, der strategischen Bedeutung des Teilnehmers oder eines ausgewogenen Teilnehmer- bzw. Branchenmixes; ein Anspruch auf eine bestimmte Platzvergabe folgt hieraus nicht. Ist die Veranstaltung ausgebucht, kann der Teilnehmer auf eine Warteliste aufgenommen werden. Aus der Aufnahme auf die Warteliste ergibt sich kein Anspruch auf Teilnahme.

(4) Der Veranstalter ist berechtigt, das Vertragsangebot des Teilnehmers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall unverzüglich vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers wegen der Ablehnung bestehen nicht.

§ 4 Teilnahmegebühr und Zahlung

(1) Die Teilnahmegebühr beträgt 100,00 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer je angemeldeter Person.

(2) Die Veranstaltung wird am Veranstaltungsort in Deutschland erbracht und unterliegt gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG der deutschen Umsatzsteuer. Eine Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger findet nicht statt.

(3) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Vertragsschluss. Die Teilnahmegebühr ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen, spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto unter Angabe der Rechnungsnummer.

(4) Rabatte, Skonti oder sonstige Nachlässe werden nicht gewährt.

(5) Ist die Teilnahmegebühr bei Veranstaltungsbeginn nicht vollständig beim Veranstalter eingegangen, ist der Veranstalter berechtigt, den Zutritt zu verweigern. Die Zahlungspflicht des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt.

(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 5 Stornierung und Ersatzteilnehmer

(1) Eine Stornierung durch den Teilnehmer bedarf der Textform. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter.

(2) Bei Zugang der Stornierung bis einschließlich 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt die Stornierung kostenfrei. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet.

(3) Bei Zugang der Stornierung später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu zahlen. Eine Erstattung bereits gezahlter Beträge erfolgt nicht. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Der Teilnehmer kann jederzeit und kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen. Die Benennung ist dem Veranstalter in Textform mitzuteilen und wird mit dessen Bestätigung wirksam. Für den Ersatzteilnehmer gelten diese Teilnahmebedingungen uneingeschränkt.

§ 6 Mindestteilnehmerzahl, Änderungen, Absage

(1) Die Durchführung der Veranstaltung setzt eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen voraus. Wird diese nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet.

(2) Der Veranstalter behält sich Änderungen des Programms, der Referenten, der Inhalte und des Ablaufs vor, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist. Solche Änderungen begründen keinen Anspruch auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz.

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, den Veranstaltungsort innerhalb des Stadtgebiets München zu verlegen. Bei einer Verlegung an einen Ort außerhalb des Stadtgebiets München oder auf einen anderen Termin ist der Teilnehmer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, spätestens jedoch bis zum Beginn der verlegten Veranstaltung, in Textform vom Vertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet.

(4) Kann die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, kurzfristiger krankheitsbedingter oder sonstiger vom Veranstalter nicht zu vertretender Ausfall von Referenten oder eine vom Veranstalter nicht zu vertretende Nichtverfügbarkeit der Räumlichkeiten, nicht durchgeführt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder einen Ersatztermin anzubieten. Nimmt der Teilnehmer das Angebot eines Ersatztermins nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform an, gilt der Vertrag als aufgehoben und die Teilnahmegebühr wird vollständig erstattet.

(5) Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Personalkosten oder auf entgangenen Gewinn, sind in den Fällen der Absätze 1 bis 4 ausgeschlossen. § 10 bleibt unberührt.

§ 7 Hausrecht und Ausschluss von der Teilnahme

(1) Am Veranstaltungsort gelten das Hausrecht des Veranstalters sowie die Hausordnung und die Sicherheitsvorgaben des Objektbetreibers. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten.

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei erheblichen Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, gegen das Hausrecht oder bei erheblicher oder wiederholter Störung des Veranstaltungsablaufs von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.

§ 8 Bild- und Filmaufnahmen durch den Veranstalter

(1) Der Veranstalter fertigt während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen an und verwendet diese zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie zu Marketingzwecken, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, in Newslettern und in Printmaterialien. Ein Livestream findet nicht statt.

(2) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Übersichts- und Situationsaufnahmen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Veranstalters besteht in der Dokumentation der Veranstaltung sowie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für eigene Veranstaltungen. Bei der Veröffentlichung von Bildnissen berücksichtigt der Veranstalter ergänzend die Anforderungen der §§ 22 und 23 KUG.

(3) Über die Aufnahmen wird am Eingang und im Veranstaltungsbereich durch Aushang nach Art. 13 DSGVO informiert. Teilnehmer können der Anfertigung und Verwendung von Aufnahmen, auf denen sie erkennbar sind, jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann vorab in Textform an contact@foobar.agency oder vor Ort am Empfang erklärt werden. Vor Ort erklärte Widersprüche werden durch eine Kennzeichnung sichtbar gemacht, die der Teilnehmer während der Veranstaltung zu tragen hat.

(4) Für gezielte Einzelaufnahmen, Interviews und Testimonials holt der Veranstalter eine gesonderte Einwilligung der betroffenen Person ein; die Einwilligung kann mündlich erteilt werden.

(5) Nach einem Widerspruch verarbeitet der Veranstalter die betroffenen Aufnahmen nicht weiter, es sei denn, er weist zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nach, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Teilnehmers überwiegen. Online-Veröffentlichungen werden unverzüglich entfernt. Bereits ausgelieferte Printauflagen können nicht zurückgerufen werden.

(6) Aufnahmen, die an anderen Veranstaltungsorten der Veranstaltungsreihe angefertigt werden, liegen in der Verantwortung des jeweiligen dortigen Veranstalters.

§ 9 Aufnahmen durch Teilnehmer, Vertraulichkeit

(1) Teilnehmern ist die Anfertigung von Fotoaufnahmen gestattet.

(2) Ton- und Filmaufnahmen durch Teilnehmer sind nicht gestattet.

(3) Die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen, auf denen andere Teilnehmer erkennbar abgebildet sind, ist nur mit deren vorheriger Einwilligung zulässig. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 22, 23 KUG und die DSGVO, bleiben unberührt.

(4) Beiträge, Wortmeldungen und Diskussionsbeiträge anderer Teilnehmer sind vertraulich zu behandeln. Inhalte dürfen weitergegeben und veröffentlicht werden, jedoch ohne Nennung oder erkennbare Zuordnung zu der Person, dem Unternehmen oder der Funktion des jeweiligen Sprechers.

(5) Von der Vertraulichkeit nach Absatz 4 ausgenommen sind die Beiträge der vom Veranstalter angekündigten Referenten, soweit der Veranstalter nicht im Einzelfall ausdrücklich auf deren Vertraulichkeit hinweist.

(6) Unterlagen, Präsentationen und sonstige Materialien der Veranstaltung sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist nur mit vorheriger Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers oder im Rahmen einer ausdrücklichen Freigabe durch den Veranstalter in Textform zulässig. Gesetzlich zulässige Nutzungen, insbesondere das Zitatrecht nach § 51 UrhG, bleiben unberührt.

§ 10 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

(5) Für vom Teilnehmer mitgebrachte Gegenstände und für Garderobe haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe der Absätze 1 bis 4.

(6) Die Inhalte der Veranstaltung dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar und ersetzen keine individuelle fachliche Beratung. Eine Haftung für Entscheidungen, die der Teilnehmer auf Grundlage der vermittelten Inhalte trifft, ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den Absätzen 1 bis 4 bleibt unberührt.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Veranstalter verarbeitet die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Soweit die betroffene Person selbst Vertragspartner ist, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit die Anmeldung oder Teilnahme für ein Unternehmen durch Beschäftigte oder sonstige Ansprechpartner erfolgt, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage des berechtigten Interesses des Veranstalters an der Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

(2) Die Veranstalter der Veranstaltungsreihe betreiben gemeinsam eine zentrale Eventplattform. Für die Registrierung, die Verwaltung und Kommunikation mit Teilnehmern einschließlich Erinnerungsmails, die Nachbereitung der Veranstaltungen, die Lead-Verwaltung und die Sponsoreneinbindung besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO, die durch eine Vereinbarung zwischen der kernpunkt Digital GmbH, der basecom GmbH & Co. KG und der foobar Agency GmbH geregelt ist. In alleiniger Verantwortung des jeweiligen Veranstalters erfolgen die Durchführung der Veranstaltung vor Ort einschließlich Teilnehmerlisten und Namensschildern, Foto- und Filmaufnahmen, die Übernahme von Daten in das eigene CRM-System, die Rechnungsstellung sowie die Erfüllung steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Das Wesentliche der Vereinbarung sowie die zentrale Anlaufstelle sind in den Datenschutzhinweisen zur Veranstaltungsreihe abrufbar. Betroffenenrechte können unabhängig von der internen Aufgabenverteilung gegenüber jedem der beteiligten Veranstalter geltend gemacht werden. Als zentrale Anlaufstelle wurde die kernpunkt Digital GmbH, datenschutz@kernpunkt.de, benannt.

(3) Der Empfang von E-Mail-Werbung der Veranstalter sowie eine Übermittlung von Kontaktdaten an die Sponsoren der Veranstaltungsreihe erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung des Teilnehmers gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Beide Einwilligungen sind freiwillig, für die Teilnahme nicht erforderlich und können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Nach der Übermittlung verarbeiten die Sponsoren die Daten in eigener Verantwortlichkeit.

(4) Im Anschluss an die Veranstaltung verarbeiten die Veranstalter die Anmelde- und Teilnahmedaten zur Nachbereitung der Veranstaltung und zur geschäftlichen Kontaktaufnahme auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht in der Auswertung der Veranstaltung sowie in der Anbahnung und Pflege geschäftlicher Kontakte. Der Teilnehmer kann dieser Verarbeitung jederzeit unter contact@foobar.agency widersprechen.

(5) Für den Betrieb der Eventplattform und die Teilnehmerverwaltung werden Dienstleister eingesetzt, bei denen eine Verarbeitung in Drittländern, insbesondere in den Vereinigten Staaten, nicht ausgeschlossen ist. Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission oder auf Grundlage von Standardvertragsklauseln.

(6) Für Bild- und Filmaufnahmen gilt ergänzend § 8 dieser Teilnahmebedingungen.

(7) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen zur Veranstaltungsreihe, die auf der Eventplattform bereitgestellt werden.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden im Sinne des § 305b BGB bleiben unberührt.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Veranstalter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu klagen.

(4) Erfüllungsort ist München.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.